Unser News-Blog

Alle relevanten NEWS im Überblick


Wichtige Information

Preisanpassung für Sperrgutsendungen

Liebe Grenzpaket Kunden, wir schätzen das Vertrauen, dass Sie unseren Paketshop´s  entgegenbringen, und sind dankbar für die zahlreichen Sendungen, die wir für Sie entgegennehmen und aushändigen dürfen.

In den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass die Anzahl der Sperrgutsendungen stetig zunimmt. Dies ist ein positives Zeichen für das Vertrauen, dass Sie in uns setzen, stellt uns jedoch auch vor neue Herausforderungen. Unsere Lagerkapazitäten sind begrenzt, und die Kosten für den Raum, den wir für die Lagerung Ihrer Pakete benötigen, sind merklich gestiegen.

Um weiterhin einen zuverlässigen und effizienten Service bieten zu können, sehen wir uns gezwungen, die Preise für Sperrgutsendungen nach über 10 Jahren  anzupassen. Diese Preisanpassung wird es uns ermöglichen, die Qualität unserer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die gestiegenen Kosten für Lagerraum und Betrieb abzudecken.

Die neuen Preise finden Sie in unserer Preisliste. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und hoffen, dass Sie auch weiterhin mit unserem Service zufrieden sind.

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

Stand 20.02-2025

 

                               Quelle: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/

 

Einfuhr von Waren in die Schweiz

Freigrenze von 150 CHF

ab Anfang dieses Jahres hat sich die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren in die Schweiz geändert. Die neue Grenze liegt nun bei 150 CHF. Das bedeutet, dass für Waren, deren Gesamtwert (inklusive Versandkosten) diesen Betrag überschreitet, Zollgebühren und die Schweizer Mehrwertsteuer anfallen können.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

  1. Planen Sie Ihre Einkäufe sorgfältig: Wenn Sie Waren aus Deutschland bestellen, achten Sie darauf, dass der Gesamtwert Ihrer Bestellung (inklusive Versand) die Grenze von 150 CHF nicht überschreitet, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
  2. Kombinierte Bestellungen vermeiden: Wenn Sie mehrere Artikel bestellen, die zusammen über 150 CHF kosten, könnten sie ebenfalls zollpflichtig werden. Manchmal ist es günstiger, kleinere Bestellungen aufzugeben.
  3. Gemeinsam einkaufen: Wenn Sie mit mehreren Personen, beispielsweise Ihrer Familie, nach Deutschland reisen, können Sie den Freibetrag um 150 CHF pro Person erhöhen. So können Sie gemeinsam einkaufen und den zollfreien Betrag optimal nutzen.
  4. Zollgebühren: Informieren Sie sich über die spezifischen Zolltarife und Mehrwertsteuersätze für die Warenkategorien, die Sie interessieren. Diese können variieren.
  5. Versandkosten beachten: Denken Sie daran, dass die Versandkosten in den Gesamtwert der Bestellung einberechnet werden und somit die Freigrenze beeinflussen können.
  6. Tipp: Sollten Sie einmal über die Freigrenze kommen, nutzen Sie einfach die QuickZoll App und melden Sie Ihre Waren in Eigenregie an. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten.

    Fazit:
    Mit der richtigen Planung und ein wenig Achtsamkeit können Sie weiterhin problemlos Waren aus Deutschland beziehen, ohne in die Zollfalle zu tappen.

Stand 02.01-2025


 

 

Parität vom Schweizer Franken zum Euro

Wir erhöhen die EURO Preise

die  Parität des Wechselkurses vom Schweizer Franken zum Euro ist auch für Grenzpaket ein Thema.
Zusätzlich bestehen weitere Teuerungsraten in Deutschland.
Somit werden wir ab dem 02.08.2023 unsere Euro Preise an unsere Schweizer Franken Preise anpassen.
Die Schweizer Preise bleiben bestehen.
Möchten unsere Grenzpaket Kunden von einem günstigeren Preis profitiern, dann können Sie jederzeit unser Kontingente bestellen und in Schweizer Franken auf Rechnung bezahlen.
Hier sehen Sie alle Preise auf einen Blick!

Stand 02.08-2023

 


DHL informiert

Logistik Watchblog informiert:                              

"Transparenz: DHL informiert aktiv über Lieferverzögerungen wegen Personalausfällen"
Mehr Informationen unter dem Quell Link

Quelle: https://www.logistik-watchblog.de/neuheiten/4033-transparenz-dhl-informiert-lieferverzoegerungen-personalausfaellen.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=lwb

Stand 24.07-2023

 

               


 

DHL & Deutsche Post einigen sich mit Verdi

Der Merkur meldet:                              

"Kehrtwende im Tarifstreit: Deutsche Post und Verdi einigen sich"

Quelle: https://www.merkur.de/deutschland/pakete-deutsche-post-verdi-streik-entscheidung-warnstreik-dhl-lohn-verhandlungen-briefe-92133765.html

Wie ist es mit den Lieferungen bei Grenzpaket?

Es ist mit Verzögerungen durch die Warnstreiks weiterhin zu rechnen.

Grenzpaket wird intern die Situation tagesaktuell beobachten und ggf. neue Informationen herausgeben.

Wir hoffen bald möglichst nicht mehr von den Auswirkungen betroffen zu sein und den Service wie gewohnt vollziehen zu können.

Stand 11.03.23


Von Verzollung und Versand bis Fulfillment Schweiz

BLOG - 17.05.2022

Sie möchten Ihr B2C-Geschäft aufbauen oder erweitern und in die Schweiz expandieren? Sie suchen nach einem neuen Fulfillment-Partner für die Schweiz?

Es gibt viele Gründe weshalb die Suche nach neuen Partnern im Bereich Verzollung, Versand oder Fulfillment Schweiz  aktuell so hoch ist.

Aber was steckt eigentlich hinter einer Verzollung, dem Versand und dem Fulfillment Schweiz? Was sind die Abläufe und vor Allem auf was muss man achten?

Im folgenden Text behandeln wir genau diese Fragen. Sie erhalten so einen Überblick und können sich für den optimalen B2B-Partner entscheiden können.

 

                


 

 

Die 300-CHF-Freigrenze besteht Ja/Nein?!

NEWS - 28.10.2021

Leider gibt es zur 300-CH-Freigrenze widersprüchliche Informationen.
Gemäss Infos* von Grenzpaket gilt aktuell:

a) Die 300-CHF-Freigrenze wird in regelmässigen Abständen (u.a. politisch) diskutiert
b) Es gibt aktuell KEINEN Entscheid für eine Reduzierung der Freigrenzen
c) Eine Reduzierung der Freigrenzen würde einen enormen administrativen Aufwand/Kosten in der Schweiz verursachen

*Angaben ohne Gewähr

 

 

                


 

Änderungen der EU Zollbestimmungen ab Juli 2021 für Post- Kuriersendungen aus dem Ausland

NEWS - 01.07.2021


Folgend möchten wir Sie über eine Neuerung in den EU Zollbestimmungen informieren. Leider kann momentan nicht eingeschätzt werden, welche Auswirkungen sich bezüglich der Zustellung an unseren Paketshops ergeben. Wir möchten Sie als Kunden gern dazu auffordern selbstverantwortlich bei Ihren Lieferanten aus Drittländern nachzufragen und/oder die untenstehenden Daten und Kontakte zur Abklärung zu nutzen. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Paketshops keine Kosten im Voraus übernehmen können.


„Änderungen ab dem 1. Juli 2021 beim eCommerce Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.

Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen. Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben.

Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Für die Serviceleistung (Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben) verlangt der Post- bzw. Kurierdienst in der Regel auch eine Servicepauschale.

Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Servicepauschale verlangt wird, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Post- bzw. Kurierdienst oder entnehmen diese den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.“

Quelle:
https://www.zoll.de/

Folgend können Sie Informationsdatenblätter herunterladen.
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Kontaktstellen der zuständigen Stellen.

Info-Flyer Zoll (deutsch)

Info-Flyer DHL (deutsch/englisch)